Während des gesamten Zeitraums der Probeneinlagerung bleibt das Material im Eigentum des Auftraggebers.
Sie können also zu jeder Zeit über die Verwendung der Proben entscheiden.
Das von FERAGEN eingelagerte Probenmaterial kann, nach schriftlicher Bestätigung seitens des Auftraggebers, von externen Einrichtungen angefragt werden.
Eine Herausgabe von diesem erfolgt aber ausschließlich nach einer schriftlichen Einverständniserklärung des Auftraggebers.
Der Versand erfolgt über externe Dienstleister oder FERAGEN.
Im Fall, dass der Auftraggeber FERAGEN mit der Versandabwicklung beauftragt, werden die anfallenden Versandkosten vorab mitgeteilt und in Rechnung gestellt.
Die Proben werden von FERAGEN adäquat für den Versand vorbereitet.
Auf Wunsch bieten wir auch DNA-Isolationen aus dem Probenmaterial an, wodurch ein Versand mit weniger Kosten verbunden ist.
Die Isolationen werden auf Anfrage gegen einen geringen Aufpreis durchgeführt.
Im Falle eines externen Dienstleisters ist der Auftraggeber für die Organisation und die Durchführung verantwortlich und trägt dafür die Kosten und das Risiko.
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