Bedingungen für die Probeneinlagerung

 

1. Probeneinlagerung

Die Proben werden für die gewünschte Dauer und im gewünschten Umfang (Aliquote) eingelagert. Die Probeneinlagerung erfolgt nach aktuellem Stand der Technik. Die Proben sollen nach Möglichkeit zukünftig für die Prüfung neuentdeckter Erbkrankheiten oder bereits bekannter Erkrankungen, sowie für diverse andere genetische Analysen herangezogen werden können. Eine erneute Übermittlung von Probenmaterial an FERAGEN ist dadurch nicht mehr nötig. Für eine Bestimmung von Blutparametern oder Blutgerinnung ist tiefgefrorenes Blut nicht geeignet! Aufgrund der unterschiedlichen Qualität des Ausgangsmateriales kann keine 100%ige Garantie gegeben werden, dass durch die Pobeneinlagerung die Proben auch nach Jahren sorgfältiger Einlagerung keinen Qualitätsverlust erleiden.

2. Übermittlung zur Probeneinlagerung

Die Übermittlung der EDTA-Blutproben an FERAGEN erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers. Wichtig zu beachten ist, dass die Blutproben ausreichend verpackt werden, da es zu Beschädigungen von Blutröhrchen aufgrund des Transportes kommen kann. Wir empfehlen die Blutröhrchen in Plastikgefäße mit Schraubverschluss und in Luftpolsterkuverts zu versenden.

3. Lagerungsumfang

Die Probeneinlagerung umfasst EDTA-Blutproben mit einem Gesamtvolumen von 5 ml die in 5 Aliquote à 1,0 ml in separaten Cryo-Behältern aufbewahrt werden.

4. Lagerungsdauer/Lagerbedingungen

Die Lagerung erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers für die Dauer des gewählten Zeitraums in dafür geeigneten Kühl-, Gefriergeräten sowie Räumlichkeiten. Eine Verlängerung oder Verkürzung der Lagerungsdauer kann ausschließlich durch den Auftraggeber veranlasst werden. Ebenso die Vernichtung der Probe. Wird eine Verlängerung nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der Lagerdauer beantragt und auch entsprechend bezahlt, werden die Proben nach Ablauf der Probeneinlagerungsdauer vernichtet. Als Stichtag gilt der Tag der Auftragserteilung.

5. Sicherheitssysteme für Kühlgeräte und Lagerräumlichkeiten

Für die Lagerung werden spezielle Kühl- und Gefriergeräte mit zahlreichen Sicherheitssystemen verwendet, um das eingelagerte Material nach aktuellem Stand der Technik optimal zu schützen. Das Probenmaterial ist gegen Netzausfall und Temperaturabfall über eine Alarmweiterschaltung an ein externes Fernwarnsystem gesichert. Damit können jederzeit entsprechende Maßnahmen zur Schadensminimierung veranlasst werden. Ebenso sind die Geräte gegen Überspannung, Spannungsabfall oder Spannungsausfall abgesichert. Sämtliche Alarmmeldungen und Temperaturen werden jederzeit nachvollziehbar dokumentiert. Die Räumlichkeiten verfügen zudem über eine automatische Brandlöschanlage. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz, welcher jedoch nie zu 100% garantiert werden kann. Das Risiko der Lagerung liegt zu jeder Zeit beim Auftraggeber.

6. Kündigung der Probeneinlagerung

Eine Kündigung der Probeneinlagerung seitens des Auftraggebers ist jederzeit schriftlich unter Einhaltung einer 30tägigen Kündigungsfrist möglich. Die Proben werden dann auf Kosten des Auftraggebers entweder an ein externes Institut versandt (siehe Versand an externe Institutionen) oder vernichtet. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung der Probeneinlagerung werden pro angefangenem Jahr Lagerungskosten in der Höhe von 2,00 € bei 5 Jahren bzw. 1,80 € bei 10 Jahren verrechnet. Die Kosten für die Lagerungsvorbereitung der Proben in Höhe von 20,00 € werden im Fall einer vorzeitigen Kündigung nicht retourniert. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung nach Verlängerung werden pro angefangenem Jahr die Lagerungskosten in der Höhe von 2,00 € bei 5 Jahren bzw. 1,80 € bei 10 Jahren verrechnet. Eine Kündigung seitens FERAGEN ist schriftlich unter Einhaltung einer 30tägigen Kündigungsfrist möglich. Die Proben werden dann auf Kosten von FERAGEN entweder an ein externes Institut versandt oder auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers vernichtet. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung werden die Kosten abzüglich der tatsächlichen Lagerzeit rückerstattet. Die Lagerkosten belaufen sich pro abgelaufenem Jahr auf 2,00 € bei 5 jähriger Lagerzeit bzw. 1,80 € bei 10 jähriger Lagerzeit. Bei Vorlage von wichtigen Gründen ist eine fristlose Kündigung seitens FERAGEN jederzeit möglich. Wichtige Gründe gelten insbesondere bei nicht Bezahlung der Lagergebühr bzw. der Verlängerungsgebühr oder bei Eröffnung des Konkursverfahrens über eine der beiden Parteien als gegeben.

7. Besitzansprüche

Während des gesamten Zeitraums der Probenarchivierung bleibt das Material im Eigentum des Auftraggebers. Das von FERAGEN eingelagerte Probenmaterial kann, nach schriftlicher Bestätigung seitens des Auftraggebers, von externen Einrichtungen angefragt werden. Eine Herausgabe von diesem erfolgt aber ausschließlich nach einer schriftlichen Einverständniserklärung des Auftraggebers.

8. Versand an externe Institutionen

Der Versand an externe Institutionen erfolgt ausschließlich nach einer schriftlichen Auftragserteilung des Auftraggebers und über externe Dienstleister oder FERAGEN. Im Fall, dass der Auftraggeber FERAGEN mit der Versandabwicklung beauftragt, werden die anfallenden Versandkosten vorab mitgeteilt und in Rechnung gestellt. Die Proben werden von FERAGEN adäquat für den Versand vorbereitet. Auf Wunsch bieten wir auch DNA-Isolationen aus dem Probenmaterial an, wodurch ein Versand mit weniger Kosten verbunden ist. Die Isolationen werden auf Anfrage gegen einen geringen Aufpreis durchgeführt. Im Falle eines externen Dienstleisters ist der Auftraggeber für die Organisation und die Durchführung verantwortlich und trägt dafür die Kosten und das Risiko.

9. Preisangaben

Alle Preise inkl. 20 % MwSt. in EURO.