Die Lagerung erfolgt für die Dauer des gewählten Zeitraums (5 oder 10 Jahre) in dafür geeigneten Kühl-, Gefriergeräten sowie Räumlichkeiten.
Die Lagerdauer kann jederzeit für jeweils weitere 5 oder 10 Jahre verlängert werden.
Wird eine Verlängerung nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf der Lagerdauer beantragt und auch entsprechend bezahlt, werden die Proben nach Ablauf der Einlagerungsdauer vernichtet.
Als Stichtag gilt der Tag der Auftragserteilung.
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